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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (Richard Pientsch Installateur) und natürlichen und juris tischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug ge nommen wurde. 1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (wwwwko.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt. 1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundele gung unserer AGB. 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änder ungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber un ternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. 2. Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererse its oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingew iesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der ge genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kosten voranschlag gutgeschrieben. 3. Preise 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätz lich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsver einbarung angemessen zu vergüten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfeh lungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änder ungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertrag sabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellung skosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis tungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Än derung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertrag sabschluss zu erbringen ist. 3.8. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befind lichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedäm mung wird an den Außenflächen gemessen. Unter brechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt. 4. Beigestellte Ware 4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 40 % des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und son stige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewähr leistung. 4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistel lungen liegt in der Verantwortung des Kunden. 5. Zahlung 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugss chadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung un serer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ges chäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens. 5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 5.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forder ung steht. 6. Bonitätsprüfung 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditoren verband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Ar beitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen. 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsab schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach kenntnis oder Erfahrung kennen musste. 7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis tungsausführung die nötigen Angaben über die Lage ver deckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hin dernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderli chen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. 7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leis tungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft. 7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Drit ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese wei sen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der un ternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste. 7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen bauli chen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsab schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fach kenntnis oder Erfahrung kennen musste. 7.7. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausfüh rung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 7.8. Auftragsbezogene Details der notwendigen Anga ben können bei uns angefragt werden. 7.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schrift liche Zustimmung abzutreten. 8. Leistungsausführung 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausfüh rung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Ver brauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän zung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leis tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaf fung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zu lässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. 9. Leistungsfristen und Termine 9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder son stigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während des sen das entsprechende Ereignis andauert. Davon un berührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Ver trag unzumutbar machen. 9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Um stände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellung stermine entsprechend hinausgeschoben. 9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 50% des Rechnungsbetrages je be gonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrech nen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt. 9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. 9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmer ischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs), unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. 10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsum fanges 10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzung sarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrich tungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. 11. Behelfsmäßige Instandsetzung 11.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht ledi glich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. 11.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen. 12. Gefahrtragung 12.1. für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG. 12.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst an liefern oder an einen Transporteur übergeben. 12.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf des sen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehm igt jede verkehrsübliche Versandart. 13. Annahmeverzug 13.1. Gerät der Kunde länger als 1 Wochen in An nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Ver zug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Um stände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistung sausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese in nerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten ange messenen Frist nachbeschaffen. 13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 500,00 zusteht. 13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist of fenkundig. 15.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewen deter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen. angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 70 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig. 13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 14. Eigentumsvorbehalt 14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforder ung bereits jetzt als an uns abgetreten. 14.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung an zumerken und seine Schuldner auf diese hin zuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftrag nehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. 14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung die ser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 14.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfän dung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 14.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbe haltsware soweit für den Kunden zumutbar zu be treten, dies nach angemessener Vorankündigung. 14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten. 16. Unser geistiges Eigentum 16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch un seren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geis tiges Eigentum. 16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhal tung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zuge gangenen Wissens Dritten gegenüber. 17. Gewährleistung 17.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für un sere Leistungen beträgt gegenüber unternehmer ischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichen der Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne An gabe von Gründen verweigert hat. 17.3. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabe termin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. 17.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Man gels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 17.5. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des un ternehmerischen Kunden zumindest zwei Ver suche einzuräumen. 17.6. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden un berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns ent standene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 17.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu be weisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 17.8. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die An lage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzöger ung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. 17.9. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmer ische Kunde bei ordnungsgemäßem Ges chäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 0 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 15. Schutzrechte Dritter 15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Un terlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend ge macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten not wendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der An sprüche ist offenkundig. 15.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 15.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kosten vorschüsse zu verlangen. 15.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunde nunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeich nungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht ver letzt werden. 15.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend ge macht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers 17.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch wel che ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 17.11. Sind Mängelbehauptungen des Kunden un berechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängel freiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 17.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. 17.13. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr. 17.14. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abwei chende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgele genen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. 17.15. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom un ternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. 17.16. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaf ten Sache an uns trägt zur Gänze der un ternehmerische Kunde. 17.17. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unver zügliche Mangelfeststellung durch uns zu er möglichen. 17.18. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zulei tungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch ein wandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. 18. Haftung 18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit. 18.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haf tung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbei tung übernommen haben. Gegenüber Ver brauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. 18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfül lungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ih rerseits mit dem Kunden – zufügen. 18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lager ung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Be dienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhal tung durch den Kunden oder nicht von uns auto risierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern di eses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht ver traglich die Pflicht zur Wartung übernommen ha ben. 18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicher ung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunter brechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich un sere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versi cherung entstehen (z.B. höhere Versicher ungsprämie). 18.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Be dienungsanleitungen und sonstige produktbezo gene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versi cherung für Produkthaftungsansprüche abzuschlie ßen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten. 19. Salvatorische Klausel 19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 19.2. Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmer ische Kunde jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien - eine Er satzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 20. Allgemeines 20.1. Es gilt österreichisches Recht. 20.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 20.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (___________). 20.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Bes chäftigung hat. 20.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner An schrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben. 20.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß 13.) einverstanden ist. Anmerkungen: Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Öster reichs ausgeschlossen ist. Eigenständige Änder ungen sind möglich, erfolgen jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr. Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

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